CoronaMaßnahmen

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,

zum 26. November 2022 wird die Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt.

Damit müssen sich künftig positiv getestete Personen nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen stattdessen absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen vor.

Verhalten im Krankheitsfall
Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!
Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt. Damit schützen sie sich selbst und andere und tragen zu einem gut laufenden Schulbetrieb bei.

Verhalten im Fall einer symptomlosen Infektion
Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.


Meldepflicht
Mit dem Wegfall der Absonderungsverordnung entfällt die bisherige Meldepflicht für den Schulbereich. Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, die Schulleitung über den Infektionsfall zu informieren; ebenso entfallen die Meldungen der Schule an das zuständige Gesundheitsamt sowie die anonymisierte Information an die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe oder Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist.

19. Hygieneplan          –          Umgang mit Erkältungssymptomen     

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,

wie geplant starten wir im neuen Schuljahr im Regelbetrieb.
Für die Schulen bedeutet das keine Veränderungen zu den Wochen vor den Sommerferien.

Für den Schulbereich gelten nach den Sommerferien damit weiterhin folgende Regelungen:

  • Keine Masken- und keine Testpflicht.
  • Einhaltung der persönlichen Hygiene; regelmäßiges Lüften der Unterrichts-räume; Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske.
  • Bei neu auftretenden Symptomen einer Atemwegserkrankung, wie z. B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten gilt weiterhin, dass – unabhängig vom Impfstatus und auch bei negativem COVID-19 Antigen-Schnelltestergebnis – alle Betroffenen die Schule zunächst nicht besuchen sollen, solange nicht der Gesundheitszustand – ggf. durch einen Arztbesuch – abgeklärt wurde. Das bedeutet: Wer krank ist, bleibt zuhause.
  • Eine Pflicht, zuhause zu bleiben (Absonderungspflicht) gilt nach wie vor für mit dem Coronavirus infizierte und krankheitsverdächtige Personen. Dies gilt nicht für enge Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige von positiv getesteten Personen.

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,
bitte um Beachtung:

„Personen, deren Selbsttest ein positives Ergebnis aufweist, sind verpflichtet, unverzüglich eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) nach § 4b TestV vornehmen zu lassen.“

Eine einfache PoC-Testung reicht also nicht mehr aus. Im Folgenden die Links zur aktuell gültigen Landesverordnung:

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/  (allgemeine Homepage)
https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/AbsonderungsVo/220629_3._AEndVO_AbsonderungsVO_konsolidiert.pdf  (aktuelle LV gültig bis 23.07.22)

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,
anbei die neuesten Infos zum 18. Hygieneplan und zum aktualisierten Merkblatt Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen; beide treten am 2. Mai 2022 in Kraft.

Für Fragen steht Ihnen weiterhin die Hotline der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unter der bekannten Nummer: 0261/20546-13300 zur Verfügung.

 

18. Hygieneplan          –          Umgang mit Erkältungssymptomen          

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,
anbei die neuesten Infos zum 17. Hygieneplan.

Ab dem 4. April bis einschließlich der Woche nach den Osterferien gelten aufgrund des vom Bundestag geänderten Infektionsschutzgesetzes dann folgende Regeln:

  • Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
  • Es gibt keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr. Das entspricht den Lockerungen in fast allen Teilen des gesellschaftlichen Lebens. In einer Übergangsphase werden für die Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind, noch bis zum 29. April 2022 zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche ange- boten.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Einverständniserklärung, um an den Tests teilzunehmen (Sie können den Vordruck hier herunterladen: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule).
  • Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden bis zum 29. April 2022 weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt.Natürlich kann und wird es in der aktuellen Situation weiterhin vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler oder auch Lehrkräfte krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können. Die Schule wird die Schülerinnen und Schüler in diesen Fällen selbstverständlich bestmöglich unterstützen. Über die flexiblen Möglichkeiten bei der Schwerpunktsetzung und der Leistungserhebung sei hiermit informiert.

 

17. Hygieneplan          –          Konzept Selbsttestung          –          Änderung der Regelungen  

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,
anbei die neuesten Infos zum 16. Hygieneplan, gültig ab dem 14.03.2022

Aufgrund der aktuellen Situation wird die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 2. April 2022 verlängert.
Das bedeutet, dass auch die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen um zwei Wochen verlängert wird.

16. Hygieneplan          –          Konzept Selbsttestung   

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,
anbei die neuesten Infos zum 15. Hygieneplan, gültig ab dem 31.01.2022

15. Hygieneplan          –          Konzept Selbsttestung   

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,
anbei die neuesten Infos zum 14. Hygieneplan, gültig ab dem 14.01.2022

14. Hygieneplan          –          Konzept Selbsttestung   

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,
anbei die neuesten Infos rund um den 13. Hygieneplan, gültig ab dem 06.12.

13. Hygieneplan          –          Konzept Selbsttestung   

Leitfaden Sport / Musik          –         Elternbrief Ministerium

Aktuelles

 

Liebe Schulgemeinschaft,
für die Stadt Andernach gilt ab Montag, dem 22.11.21 die Warnstufe 2
Hier ein Überblick der wichtigsten Änderungen:

  • Für den Zutritt auf das Schulgelände gilt die 3-G-Regel! (Eltern, Sorgeberechtigte, Beschäftigte und sonstige Personen dürfen nach § 28b Infektionsschutzgesetz das Schulgebäude nur noch betreten, wenn sie einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder negative Testung bei sich führen.)
  • Maskenpflicht gilt ab sofort auch am Sitzplatz; im Freien kann die Maske unter Wahrung des Mindestabstands abgenommen werden. Bei Prüfungen und Klassenarbeiten gelten Ausnahmen. Bitte mit der Schulleitung absprechen.
  • Ab sofort findet wieder eine zweimalige Testung pro Woche statt
  • Für den Sport- und Musikunterricht gelten noch die Einschränkungen gemäß des geltenden Hygieneplans für Schulen in RLP und des aktuellen Warnstufenkonzepts.

Da sich zudem die Präventionswochen nach den Schulferien bewährt haben, wird nach den Weihnachtsferien in der Zeit vom 3. Januar bis zum 14. Januar 2022 auch in Warnstufe 1 zweimal anlasslos getestet werden.

12. Hygieneplan          –          Konzept Selbsttestung          –          Leitfaden Sport / Musik

Aktuelles

Liebe Eltern,
ab Montag, 13.09.2021 greift der 11. Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz. Er bringt einige Neuerungen für die Schulen mit sich.
Grundsätzlich gilt aber weiterhin für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, der Mindestabstand von 1,50m. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn es für den Unterrichtsbetrieb erforderlich ist.

  • Maskenpflicht

Bei Warnstufe 1 CoBeLVO (diese haben wir derzeit erreicht) müssen alle Personen im Schulgebäude eine Maske tragen, bis sie ihren Platz erreicht haben. Während des Unterrichts am Platz und im Freien müssen die Schüler keine Maske tragen.
Erst bei Erreichen der Warnstufe 3 CoBeLVO müssen wieder durchgängig Masken getragen werden. Die Warnstufen sind unter add.rlp.de/de/corona-Schulen/ einzusehen.

  • Sportunterricht

Bei Warnstufe 1  darf der Schulsport sowohl im Außen– als auch im Innenbereich ohne Maske und Abstand durchgeführt werden.
Bei Warnstufe 2 und 3 darf der Schulsport im Innenbereich nur mit Maske und mit Abstand stattfinden.

  • Musikunterricht

Bei Stufe 1 darf bei guter Belüftung des Raumes  wieder gesungen werden.

Hygieneplan an Schulen (11. überarbeitete Fassung, gültig ab 13.09.21)

Warnstufenkonzepte für den Sport-/Schwimmunterricht und den Musikunterricht

Testkonzept

Aktuelle Fassung Hygieneplan

Hygieneplan an Schulen (10. überarbeitete Fassung vom 30.08)

Elternschreiben und Schüler*innenschreiben der Ministerin zu Schuljahresende

Eltern                         Schüler*innen

einfache Sprache: ElternSchüler*innen

Aufhebung der Maskenpflicht am Platz und im Sportunterricht

Alle weiteren Informationen bzw. Änderungen entnehmen Sie bitte dem aktualisiertem Hygieneplan.

Hygieneplan an Schulen

Konzept zu Antigen-Schnelltests an Schulen

Ab 14. Juni für alle Klassenstufen Präsenzunterricht 

Wie Sie dem Brief der Ministerin entnehmen können, starten wir eine Woche früher als geplant mit dem Präsenzunterricht für alle. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Brief.

Testpflicht für alle vorausgesetzt.

Elternbrief der Ministerin

Konzept zu Antigen-Schnelltests an Schulen

aktueller Hygieneplan an Schulen

Weiterhin Wechselunterricht – Testpflicht an Schulen

Wie Sie dem Brief der Ministerin entnehmen können, starten wir nach den Pfingstferien erneut für zwei Wochen mit Wechselunterricht. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Brief.

Testpflicht für alle vorausgesetzt.

Elternbrief der Ministerin

Elternbrief zur Notbremse und Testpflicht

Erneute Schulschließung bis 12.05.2021 – Testpflicht an Schulen

Soeben erreicht uns die Meldung, dass in Absprach mit dem Kreis und der Stadt Andernach ab Donnerstag die Schulen bis zum 12.05. schließen werden. Der Unterricht wird online über TEAMS stattfinden.
Eine Notbetreuung bis Klasse 7 wird angeboten, Testpflicht für Schülerinnen und Schüler vorausgesetzt.

Elternbrief zur Notbremse und Testpflicht

Elternbrief zur Schulschließung

Aktuelle Informationen aus dem Ministerium:

Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal pro Woche Testkits zur Selbsttestung.
Da noch keine Lehrkraft geimpft wurde, freuen wir uns sehr über jeden Schüler, der an den Tests teilnimmt.

Fragen und Infos zum Schnelltest          Einverständniserklärung – Deutsch

Einverständniserklärung – Russisch         Einverständniserklärung – Türkisch          Einverständniserklärung – Arabisch

Weiteres

Testkonzept für Lehrerinnen und Lehrer               Brief der Ministerin für Eltern            Brief der Ministerin für Schülerinnen und Schüler

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